Informationeninvasive Arten

invasive aquatische Neophyten

Worum geht es?

Pflanzen, die ursprünglich nicht in einem Gebiet vorkommen, sich aber ansiedeln und stabile Populationen bilden, werden als Neophyten bezeichnet. Neophyten sind nicht an sich schädlich. Haben die Arten das Potential sich schnell zu vermehren und einheimische Arten zu verdrängen, dann werden sie als invasive Pflanzen bezeichnet. Solche invasiven Arten können dazu beitragen, dass seltene, nur lokal vorkommende Arten oder Varietäten aussterben. Sie können auch bestehende Ökosysteme verändern, wenn sie Schlüsselarten ersetzen, die für einheimische Tiere als Nahrungspflanzen unverzichtbar sind.

Um das zu vermeiden, wurde von der EU beschlossen Gegenmaßnahme gegen die unkontrollierte Verbreitung von Tieren und Pflanzen zu ergreifen. Im Oktober 2014 wurde darum die "Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten" beschlossen.
Darin heißt es:
"KAPITEL II, PRÄVENTION, Artikel 7
Beschränkungen
(1) Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht vorsätzlich
a) in das Gebiet der Union verbracht werden, auch nicht zur Durchfuhr unter zollamtlicher Überwachung;
b) gehalten werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss;
c) gezüchtet werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss;
d) in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Beseitigung zu entsprechenden Einrichtungen befördert;
e) in Verkehr gebracht werden;
f) verwendet oder getauscht werden;
g) zur Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung gebracht werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss, oder
h) in die Umwelt freigesetzt werden.

(2) Die Mitgliedstaaten unternehmen alle notwendigen Schritte, um die nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Einbringung oder Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu verhindern."

Eine Kommission erarbeitet mit Hilfe von Botanikern und Zoologen eine Liste von Pflanzen, Tieren und Pilzen, die in der EU gebietsfremd sind und prüft, ob diese Arten als invasive Arten einzustufen sind. Das Ziel ist es die weitere Ausbreitung solcher Arten zu verhindern, ihre Bestände zu minimieren und geschädigte Ökosystem wieder herzustellen.

Myriophyllum aquaticum
Myriophyllum aquaticum

Eichhornia crassipes
Eichhornia crassipes
Bilder: Maike Wilstermann-Hildebrand

Die Unionsliste

Die Unionsliste führt alle Pflanzen und Tiere auf, die als invasive Arten gelten und darum in Zukunft nicht mehr in das Gebiet der EU gebracht werden dürfen. Die Haltung, Vermehrung und die Weitergabe dieser Arten ist untersagt. Zu den Pflanzen auf der Unionsliste gehören auch Wasser- und Sumpfpflanzen, die wir bisher als Aquarienpflanzen verwendet haben.

Die invasiven gebietsfremden Pflanzenarten der ersten Unionsliste von 2016:
Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch
Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe
Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe
Heracleum persicum - Persischer Bärenklau
Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau
Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel
Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest
Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut
Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut
Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla
Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt
Parthenium hysterophorus - Karottenkraut
Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich
Pueraria montana var. lobata - Kudzu


2017 wurde die Liste um 9 Arten erweitert:
Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut
Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze
Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest
Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber
Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau
Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut
Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras
Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt
Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras


Informationen zu der Liste der Tier- und Pflanzen-Arten und ihr Status ihres Vorkommens in Deutschland sind auf der Seite des Bundesamt für Naturschutz zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen:

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Stefan Nehring, Sandra Skowronek (2017): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr.1143/2014 Erste Fortschreibung 2017.- BfN-Skripten 471 2017

Bundesamt für Naturschutz

Flyer des Julius-Kühne-Instituts zu Invasiven Wasserpflanzen

Christel Kasselmann (2017): Neophyten und invasive Wasserpflanzen.- Datz 10/2017, 16 - 31

Christel Kasselmann (2017: Verboten: Steckbriefe der betroffenen aquatischen Arten.- Datz 10/2017, 32 - 48